BW – Bundes-Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung

Inhalt

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kürzel: BW
  • Region: Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
  • Bundesland: bundesweit
  • Zuständige Zulassungsstelle(n): Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
  • Seit wann vergeben: seit 1956
  • Altkennzeichen: nicht zutreffend
  • Besonderheiten: Speziell für Dienstfahrzeuge der Verwaltung, keine Privatfahrzeuge

Bedeutung und Herkunft des Kennzeichens

Das Kfz-Kennzeichen mit dem Kürzel BW steht für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Diese spezielle Kennzeichnung wird bundesweit für Fahrzeuge verwendet, die für diesen Dienstzweig im Einsatz sind. In Deutschland fällt die Verwaltung der Wasserstraßen in die Zuständigkeit des Bundes, was sich in der bundesweiten Vergabe des Kennzeichens widerspiegelt.

Geografische Zuordnung

Anders als herkömmliche Kennzeichen, die einer Stadt oder einem Landkreis zugeordnet sind, gehört das Kennzeichen BW keiner bestimmten geografischen Region an. Stattdessen findet es seinen Einsatz bei Bundesbehörden. Die Fahrzeuge der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, die in unterschiedlichen Stadtgebieten und Landkreisen tätig sind, sind dadurch leicht erkennbar. Diese Kennung unterstreicht den bundesweiten Charakter der Institution.

Zulassungsstellen im Zuständigkeitsbereich

Die Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sind für die Vergabe und Verwaltung dieser Spezialkennzeichen zuständig. Üblicherweise erfolgt die Zulassung direkt durch die zuständigen Behörden, die für den Einsatz der verwaltungsinternen Fahrzeuge sorgen. Private Bürger haben keine Möglichkeit, dieses Kennzeichen zu verwenden oder zu erwerben.

Historische Entwicklung

Das Kennzeichen BW wird seit 1956 verwendet und hat seitdem eine konstante Funktion innerhalb der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung. Damit ist es eines der ältesten noch aktiven bundesweit vergebenen Kennzeichen. Auch wenn es keine Änderungen wie Fusionen oder Neuvergaben in einzelnen Bundesländern gab, spielt das Kennzeichen seit seiner Einführung eine wesentliche Rolle im Verwaltungsapparat der Bundeswasserstraßen.

  • 1956: Einführung des Kennzeichens BW für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
  • Besondere Merkmale: Ausschließlich für Verwaltungsfahrzeuge
  • Keine Altkennzeichen: Keine vorherige Verwendung für andere Behörden oder Institutionen

Besonderheiten des Kennzeichens BW

Ein markantes Merkmal des Kennzeichens BW ist seine exklusive Verwendung für Behördenfahrzeuge. Diese Kennzeichennummern sind in der Regel an Fahrzeuge angeschlossen, die für Kontroll-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Deutschlands Wasserstraßen eingesetzt werden.

Dies hat den Vorteil, dass die Fahrzeuge deutschlandweit eindeutig als Teil der bundesverwalteten Wasserstraßeneinrichtungen erkennbar sind. Für die Allgemeinheit, insbesondere aber auch für Fachleute in der Logistik und Schifffahrt, ist dies ein wichtiger Aspekt, der den immer präsenten Verwaltungscharakter der Fahrzeuge signalisiert.

Zusammenfassung

Das Kennzeichen BW ist eine spezielle Zuteilung innerhalb des deutschen Kennzeichnungssystems. Es steht für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und reflektiert damit die spezialisierte Einsatzrichtung der Fahrzeuge. In seiner Definition und Anwendung, die seit 1956 unverändert besteht, symbolisiert es den beständigen und zentralisierten Verwaltungsanspruch an die Wasserstraßen, als lebenswichtige Verkehrswege des Bundes.

Seine Bedeutung liegt nicht nur in der funktionalen Unterscheidung von Privat- und Dienstfahrzeugen, sondern ebenfalls in der kontinuierlichen Identifizierbarkeit in ganz Deutschland. Somit trägt das Kennzeichen BW wesentlich zur ordnungsgemäßen Verwaltung der staatlichen Ressourcen auf den deutschen Wasserstraßen bei.

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